Gespraechstermin am 20.06.12

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**OL erhält 17771,32 EUR und das Pflegegeld nach SGB XI und XII. ( ? ) **OL erhält 17771,32 EUR und das Pflegegeld nach SGB XI und XII. ( ? )
*Stadt: Die Abrechnung von OL ist unübersichtlich. Der Dienstplan ist unübersichtlich. *Stadt: Die Abrechnung von OL ist unübersichtlich. Der Dienstplan ist unübersichtlich.
-*Fr. W.: ich möchte eine Stundenabrechnung haben. ''[[Benutzer:Lenz|Lenz]] 22:00, 29. Jun 2012 (CEST):Fr.W. erhält monatlich ab jetzt einen Ausdruck''+*Fr. W.: ich möchte eine Stundenabrechnung haben. (''[[Benutzer:Lenz|Lenz]] 22:00, 29. Jun 2012 (CEST):Fr.W. erhält monatlich ab jetzt einen Ausdruck'')
*Stadt fragt, wie die Lohnabrechnung zur Zeit erfolgt. *Stadt fragt, wie die Lohnabrechnung zur Zeit erfolgt.
**OL: Gemäß der Zahlungsanweisung des Lohnbüros. Ich verlasse mich völlig auf das Lohnbüro. **OL: Gemäß der Zahlungsanweisung des Lohnbüros. Ich verlasse mich völlig auf das Lohnbüro.
*Stadt: Nachtarbeit kann nicht bezahlt werden, da nicht erforderlich *Stadt: Nachtarbeit kann nicht bezahlt werden, da nicht erforderlich
-**OL: Nachtarbeit ist sehr wohl erforderlich, da ich nur nachts besser beweglich bin. Dies ist krankheitstypisch. Nachts um 02 Uhr ist meine Beweglichkeit viel besser als am nachmittag.+**OL: Nachtarbeit ist sehr wohl erforderlich, da ich nur nachts besser beweglich bin. Dies ist krankheitsbedingt und typisch. Nachts um 02 Uhr ist meine Beweglichkeit viel besser als am Nachmittag.
-** Stadt: Das ist dann natürlich etwas anderes und die Nacjtarbeit könnte bezahlt werden. Voaraussetzung: Vorlage eines Antrages und günstigerweise Attest vom Arzt über diese tatsache.+** Stadt: Das ist dann natürlich etwas anderes und die Nachtarbeit könnte bezahlt werden. Voaraussetzung: Vorlage eines Antrages und günstigerweise Attest vom Arzt über die Tatsache.

Version vom 20:14, 29. Jun 2012

Inhaltsverzeichnis

Ort

Haus 2, Zi. 155

Zeit

20.06.12, 14 Uhr

TeilnehmerInnen

Stadt

  • Fr. ?
  • Fr. S. (für Pflege zuständig)
  • Hr. L.

TeilnehmerInnen Lenz

  • Oliver Lenz
  • Fr. W. (Assistenz)

Gesprächsverlauf

  • Stadt: Pflegegeld nach SGB XII (d.h. 233,33 EUR wegen Kürzung) wird auf das Geschäftskonto überwiesen.
  • OL: Dann überweise ich es mir auf das private Girokonto, denn es steht mir ja zur freien, d.h. beleglosen Verfügung, z.B. Nachbarschaftshilfe.
  • Stadt informiert, dass das reduzierte Pflegegeld nach SGB XII Bestandteil des Budgets ist.
  • Stadt fragt, wie weit die angedachte Anstellung von Fr. W. bei der Pflegekasse gediehen ist.
    • Frau W. berichtet über Probleme:
      • Fr. W. war bei der örtlichen Pflegekasse
      • diese verwies auf die überörtliche Pflegekasse
      • diese verwies an die zentralstelle der Pflegekasse
      • diese wollte Unterlagen haben, unter anderem eine Gewerbeverzichtserklärung
      • das Finanzamt hatte keine Ahnung, es gäbe sowas nicht.
      • usw. usf.
    • Vereinbarung: Fr. W. arbeitet im bisherigen Modell weiter, in einem halben Jahr soll neu überlegt werden, bis dahin erwirbt Fr. W. weitere Informationen
  • OL: verweist darauf, daß die Brutto- bzw. Nettoangaben irritierend sind, weil beim Pflegegeld bzw. der Eingliederungshilfe unterschiedlich gehandhabt.
    • Stadt: Es gibt sowieso eine neue Berechnung
    • OL erhält 17771,32 EUR und das Pflegegeld nach SGB XI und XII. ( ? )
  • Stadt: Die Abrechnung von OL ist unübersichtlich. Der Dienstplan ist unübersichtlich.
  • Fr. W.: ich möchte eine Stundenabrechnung haben. (Lenz 22:00, 29. Jun 2012 (CEST):Fr.W. erhält monatlich ab jetzt einen Ausdruck)
  • Stadt fragt, wie die Lohnabrechnung zur Zeit erfolgt.
    • OL: Gemäß der Zahlungsanweisung des Lohnbüros. Ich verlasse mich völlig auf das Lohnbüro.
  • Stadt: Nachtarbeit kann nicht bezahlt werden, da nicht erforderlich
    • OL: Nachtarbeit ist sehr wohl erforderlich, da ich nur nachts besser beweglich bin. Dies ist krankheitsbedingt und typisch. Nachts um 02 Uhr ist meine Beweglichkeit viel besser als am Nachmittag.
    • Stadt: Das ist dann natürlich etwas anderes und die Nachtarbeit könnte bezahlt werden. Voaraussetzung: Vorlage eines Antrages und günstigerweise Attest vom Arzt über die Tatsache.
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