Beitragsordnung

Aus PBV e.V.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

  1. Die Mitgliedschaft im Potsdamer Behindertenverband e.V. ist mit der Anerken­nung dieser Beitragsordnung und der Entrichtung einer einmaligen Aufnahmegebühr von 2,00 € verbunden.
  2. Die Entrichtung des Beitrages ist eine Bringepflicht des Mitgliedes.
  3. Die Beitragshöhe, bezogen auf die Nettoeinkünfte, unterliegt der Selbstkontrolle des Mitgliedes. Besteht der Verdacht, dass ein Mitglied den Beitrag nicht entsprechend seiner tatsächlichen Einkommensverhältnisse entrichtet, ist der Vorstand des Verbandes berechtigt, eine Aussprache mit dem betreffenden Mitglied zu füh­ren.
  4. Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2009 in Kraft

Mitgliedsbeitrag

  1. Die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversamm­lung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
  2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
Für Nettoeinkünfte
Bis 100,00 Euro = symbolischer Beitrag von 1,20 Euro pro Jahr
101,00 Euro bis    200,00 Euro = 0,50 Euro monatlich
201,00 Euro bis    400,00 Euro = 1,00 Euro monatlich
401,00 Euro bis    600,00 Euro = 1,50 Euro monatlich
601,00 Euro bis    800,00 Euro = 2,00 Euro monatlich
800,00 Euro bis  1.000,00 Euro = 2,50 Euro monatlich
über 1.000,00 Euro             = 3,00 Euro monatlich

Bankverbindung

Die Bankverbindung bei Überweisung lautet:
Potsdamer Behindertenverband e.V.
Kontonummer: 3507001631
Bankleitzahl: 160 500 00
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam

Fälligkeit und Beitragszahlung

  1. Die Beitragszahlung hat immer im Vorraus, wahlweise monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich zu erfolgen. Der Beitrag kann per Überweisung oder als Barzahlung entrichtet werden.
  2. Der Beitrag ist für das laufende Kalenderjahr zu zahlen. Dabei gelten folgende Fälligkeiten:
    * bei monatlicher Beitragszahlung bis zum 10. jedes Monats
    * bei vierteljährlicher Beitragszahlung bis zum 31.03., 30.06., 30.09., und 30.12.
    * bei halbjähriger Beitragszahlung bis 31.03 und 30.09.
    * bei jährlicher Beitragszahlung bis 31.03.
  3. Die Beitragszahlung kann in der Geschäftsstelle zu den Veranstaltungen des Verbandes bzw. bei vom Vorstand beaufragten Mitgliedern im Rahmen von Hausbesuchen oder anderen persönlichen Kontakten in bar erfolgen. Dabei gelten die Fälligkeiten wie bei der Überweisung von Konto zu Konto.

Nachweisführung

Die Nachweisführung über die Mitgliedsbeiträge ist durch den Vorstand des Verban­des zu dokumentieren.

Beitragsrückstände

Bei Beitragsrückständen findet mit dem betroffenen Mitglied eine Aussprache statt.

Härteklausel

Mitgliedsbeiträge können bei finanziellen oder terminlichen Schwierigkeiten nach schriftlichem Antrag an den Vorstand ermäßigt, ihre Fälligkeit verschoben oder ganz erlassen werden. Die Festlegung des Vorstandes ist dabei zu protokollieren. Sie gilt ohne Neubeantragung längstens für 12 Monate.

Sonstiges

Einmal entrichtete Mitgliedsbeiträge bleiben Vermögensbestandteile des Verbandes auch bei Austritt oder Tod eines Mitgliedes. Zuviel entrichtete Beiträge werden auf nachfolgende Verbindlichkeiten ange­rechnet.